KLEINPROJEKTE 2026
Die Bewerbungsfrist startet am 22. Januar 2026
Förderung von Kleinprojekten im Rahmen des Regionalbudgets
Mit der Förderung von Kleinprojekten bis 20.000 € steht der Region ein weiteres attraktives Förderinstrument zur Verfügung. 117 Kleinprojekte konnten so bereits in den vergangenen fünf Jahren umgesetzt werden. Auch in diesem Jahr ermöglichen wir die Unterstützung von Kleinprojekten mit einer Förderquote von 80 %.
Kleinprojekte - ein attraktives Förderprogramm
Aus dem „Sonderplan der Gemeinschaftsaufgaben für Agrar- und Küstenschutz“ (GAK-Sonderplan) gibt es auch in diesem Jahr zusätzliche Fördermittel für kleinere Vorhaben in der Region.
Dieses auch als „Regionalbudget“ kommunizierte Förderinstrument wird zusätzlich in LEADER-Regionen in NRW angeboten und über die jeweiligen Regionalmanagements abgewickelt. Durch den Extratopf können Kleinprojekte bis zu 20.000 Euro (brutto) in unserer Region umgesetzt werden. Über diese attraktive Fördermöglichkeit haben Projektträgerinnen und Projektträger die Möglichkeit eine Förderung von bis zu 80 % für ihre Maßnahme zu erhalten. Der Schwerpunkt der Förderung liegt bevorzugt auf investiven Maßnahmen und Anschaffungen, welche innerhalb eines Jahres umgesetzt werden können. Aber auch kulturelle, digitale und naturbezogene Maßnahmen sind möglich. Um eine Förderfähigkeit zu erzielen, sollte die Projektidee die Entwicklung der Region unterstützen und der Zielerreichung der Regionalen Entwicklungsstrategie der LEADERsein!-Region dienen. Für die Projektinitator:innen verspricht das „Regionalbudget“ eine rasche, relativ unkomplizierte, finanzielle Unterstützung. Dennoch gilt es dabei, einige Formalia zu berücksichtigen und sich an die „Spielregeln“ zu halten, die bei Fördermaßnahmen einfach notwendig sind, um alle eingebundenen Akteure abzusichern.
Die wichtigsten Informationen in aller Kürze:
Projektanträge für 2026 können vom 22. Januar 2026 bis zum 20. März 2026 eingereicht werden – alle Antragsunterlagen befinden sich im Downloadbereich.
- Kleinprojekte dürfen ein Gesamtvolumen von 20.000 € brutto nicht überschreiten.
- Der Fördersatz beträgt voraussichtlich 80 %, der Rest verbleibt als Eigenanteil beim Projektträger.
- Es gilt das Erstattungsprinzip, d.h. zunächst muss das Projekt komplett vorfinanziert werden. Wir halten mit dem 01.10. und 01.12. zwei Auszahlungstermine vor.
- Gefördert werden bevorzugt investive oder digitale Maßnahmen, die innerhalb des Jahres 2026 umgesetzt und abgerechnet werden können.
- Projektanträge können alle privaten Organisationen wie Vereine oder Unternehmen und öffentliche Institutionen wie auch Privatpersonen stellen.
- Der Projektantrag muss, je nach Maßnahme und Volumen, um verschiedene Dokumente ergänzt werden (siehe Downloadbereich).
- Mit der Förderung muss eine Instandhaltung der geförderten Gegenstände von bis zu 12 Jahren gewährleistet sein.
Wichtige Fakten:
- alle Projekte müssen uneingeschränkt öffentlich zugänglich, beziehungsweise nutzbar sein. Lässt der Charakter der Maßnahme dies nicht zu, muss das Kleinprojekt mindestens einen signifikanten öffentlichen Nutzen für die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- oder Naturräume aufweisen.
- Förderung reiner vereinsinterner Zwecke (z.B. Ausstattungen von Vereinsheimen, Trainingsmaterial, technisches Equipment für die Vereinsarbeit) ist nicht mehr förderfähig ist.
- Wenn ein Verein jedoch ein neues Angebot für die breite Bevölkerung schafft (z.B. ein öffentlich zugängliches Freizeitangebot), wäre dies nach wie vor förderfähig.
- Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die in den Bereich der Wirtschaftsförderung fallen. Ausnahme: Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen und Dorf- und Nachbarschaftsläden sowie gemeinnützige (Kleinst-) Unternehmen.
- Solitäre energetische Maßnahmen (z.B. PV-Anlagen) sind nicht förderfähig
- Projekte von politischen Parteien und Gruppierungen sind nicht förderfähig


Für eine erfolgreiche Projektbewerbung lesen Sie sich bitte alle Dokumente und Unterlagen, die wir Ihnen auf dieser Website zur Verfügung stellen, aufmerksam durch. Nur vollständige Projektanträge können bei der Auswahl berücksichtigt werden.
Nach der festgesetzten und bekanntgegebenen Frist werden die Projekte der Lokalen Aktionsgruppe LEADERsein! e.V. im Rahmen einer LAG-Sitzung vorgestellt und beschlossen. Für die Bewertung der Projekte wird eine einheitliche Bewertungsmatrix zugrunde gelegt. Projekte, welche zunächst nicht mehr in das Fördervolumen passen, kommen auf eine Nachrückerliste. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Die diesjährige Bewerbung hat keinen Einfluss auf das Bewerbungsverfahren für das Budget in den Folgejahren. Projekte, die im Jahr 2026 keinen Zuschlag erhalten konnten, können sich im Folgejahr erneut bewerben.
Die Förderzusage erfolgt vorbehaltlich der Freigabe der Fördergelder durch das Ministerium.
Bei sämtlichen Fragen rund um das Thema Kleinprojekte steht Ihnen das Regionalmanagement gerne zur Verfügung!
LEADERsein! e.V. „Bürgerregion am Sorpesee“
Frank Holthaus & Annika Kabbert
Hauptstraße 1 + 3 | 58802 Balve
Telefon: 02375 – 93736-33/-34