KLEINPROJEKTE 2025
Die Bewerbungsfrist für 2025 startet!!
Förderung von Kleinprojekten im Rahmen des Regionalbudgets
Mit der Förderung von Kleinprojekten bis 20.000 € steht der Region ein weiteres attraktives Förderinstrument zur Verfügung. 96 Kleinprojekte konnten so bereits in den vergangenen fünf Jahren umgesetzt werden. Auch in diesem Jahr ermöglichen wir die Unterstützung von Kleinprojekten mit einer Förderquote von 80 %.
Kleinprojekte - ein attraktives Förderprogramm
Aus dem „Sonderplan der Gemeinschaftsaufgaben für Agrar- und Küstenschutz“ (GAK-Sonderplan) stammen die zusätzlichen Fördermittel.
Dieses, auch als „Regionalbudget“ kommunizierte Förderinstrument, wird zusätzlich in LEADER-Regionen in NRW angeboten und über die jeweiligen Regionalmanagements abgewickelt. Durch den Extratopf können Kleinprojekte bis zu 20.000 Euro (brutto) in unserer Region umgesetzt werden. Über diese attraktive Fördermöglichkeit haben Projektträgerinnen und Projektträger die Möglichkeit eine Förderung von bis zu 80 % für ihre Maßnahme zu erhalten. Der Schwerpunkt der Förderung liegt bevorzugt auf investiven Maßnahmen und Anschaffungen, welche innerhalb eines Kalenderjahres umgesetzt werden können. Aber auch kulturelle, digitale und naturbezogene Maßnahmen sind möglich. Um eine Förderfähigkeit zu erzielen, sollte die Projektidee die Entwicklung der Region unterstützen und der Zielerreichung der Regionalen Entwicklungsstrategie der LEADERsein!-Region dienen. Für die Projektinitator:innen verspricht das „Regionalbudget“ eine rasche, relativ unkomplizierte, finanzielle Unterstützung. Dennoch gilt es dabei, einige Formalia zu berücksichtigen und sich an die „Spielregeln“ zu halten, die bei Fördermaßnahmen einfach notwendig sind, um alle eingebundenen Akteure abzusichern.

Die wichtigsten Informationen in aller Kürze:
Projektanträge für 2025 können vom 01. März 2025 bis zum 30. April 2025 eingereicht werden – das Antragsformular befindet sich im Downloadbereich.
- Kleinprojekte dürfen ein Gesamtvolumen von 20.000 € brutto nicht überschreiten.
- Der Fördersatz beträgt voraussichtlich 80 %, der Rest verbleibt als Eigenanteil beim Projektträger.
- Es gilt das Erstattungsprinzip, d.h. zunächst muss das Projekt komplett vorfinanziert werden. Wir halten mit dem 01.10. und 01.12. zwei Auszahlungstermine vor.
- Gefördert werden bevorzugt investive oder digitale Maßnahmen, die innerhalb des Jahres 2025 umgesetzt und abgerechnet werden können.
- Projektanträge können alle privaten Organisationen wie Vereine oder Unternehmen und öffentliche Institutionen wie auch Privatpersonen stellen.
- Der Projektantrag muss, je nach Maßnahme und Volumen, um verschiedene Dokumente ergänzt werden (siehe Downloadbereich).
- Mit der Förderung muss eine Instandhaltung der geförderten Gegenstände von bis zu 12 Jahren gewährleistet sein.
- Aufgrund der Neubildung der Bundesregierung ist davon auszugehen, dass die Förderung erst im (Spät-)Sommer zur Verfügung steht. Da die Maßnahmen dennoch bis zum 30. November 2025 abgeschlossen sein müssen, sind Projekte mit langer Vorplanung (z.B. größere bauliche Maßnahmen) voraussichtlich nur schwer umzusetzen.
Es gibt Neuerungen in der Projektförderung seitens des Fördermittelgebers:
- Alle Projekte müssen uneingeschränkt öffentlich zugänglich bzw. nutzbar sein oder einen signifikanten Nutzen für die Region haben
- Förderung reiner vereinsinterner Zwecke (z.B. Ausstattungen von Vereinsheimen, Trainingsmaterial, technisches Equipment für die Vereinsarbeit) ist nicht mehr förderfähig ist.
- Nicht unterstützt wird eine reine Wirtschaftsförderung. Ausnahme: Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen und Dorf- und Nachbarschaftsläden sowie gemeinnützige (Kleinst-) Unternehmen.
- Solitäre energetische Maßnahmen (z.B. PV-Anlagen) sind nicht förderfähig
- Projekte von politischen Parteien und Gruppierungen sind nicht förderfähig
Für eine erfolgreiche Projektbewerbung lesen Sie sich bitte alle Dokumente und Unterlagen, die wir Ihnen auf dieser Website zur Verfügung stellen, aufmerksam durch. Nur vollständige Projektanträge können bei der Auswahl berücksichtigt werden.
Nach der festgesetzten und bekanntgegebenen Frist werden die Projekte der Lokalen Aktionsgruppe LEADERsein! e.V. im Rahmen einer LAG-Sitzung vorgestellt und beschlossen. Für die Bewertung der Projekte wird eine einheitliche Bewertungsmatrix zugrunde gelegt. Projekte, welche zunächst nicht mehr in das Fördervolumen passen, kommen auf eine Nachrückerliste. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Die diesjährige Bewerbung hat keinen Einfluss auf das Bewerbungsverfahren für das Budget in den Folgejahren. Projekte, die im Jahr 2025 keinen Zuschlag erhalten konnten, können sich im Folgejahr erneut bewerben.
Die Förderzusage erfolgt vorbehaltlich der Freigabe der Fördergelder durch das Ministerium.
Bei sämtlichen Fragen rund um das Thema Kleinprojekte steht Ihnen das Regionalmanagement gerne zur Verfügung!
LEADERsein! e.V. „Bürgerregion am Sorpesee“
Frank Holthaus & Annika Kabbert
Hauptstraße 1 + 3 | 58802 Balve
Telefon: 02375 – 93736-33/-34